Doorman
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Doorman.
Im Rahmen einer Nebenbeschäftigung bei einer übertariflichen Bezahlung umfasst die Tätigkeit die Einlasskontrolle in Clubs/Discotheken im Landkreis Nordhausen.
Informationen zum Job als Doorman:
Doorman – auch genannt Security- oder Wachpersonal – arbeiten für Veranstalter auf Konzerten, oder in Diskotheken und Nachtclubs.
Der Doorman darf sich zwar – wie jeder andere Bürger auch – in Notwehrsituationen unter Einsatz körperlicher Gewalt verteidigen, er darf aber keinesfalls in den Aufgabenbereich der Polizei eindringen. Seine Zuständigkeit ist örtlich durch die Grundstücksgrenzen und inhaltlich durch die Persönlichkeitsrechte der Gäste begrenzt.
Der Doorman besitzen wie jeder andere das Festhalterecht nach § 127 StPO. Daneben ist das Wachpersonal in der Regel auch „Besitzdiener“ des Sicherungsobjektes.
Voraussetzungen:
– Durchsetzungsstärke
– guter Umgang mit Menschen
– Nachtarbeit sollte kein Problem darstellen
– Teamplayer
– IHK Sachkundeprüfung (§ 34a)
Aufgaben:
– augenscheinliche Zutrittskontrollen
– Gewährleistung eines reibungslosen
– Veranstaltungsablaufs
– Abweisen von Personen, die aus der Sicht des Veranstalters nicht der Zielgruppe der Veranstaltung entsprechen
– Ausübung des Hausrechtes
– Durchsetzung des Jugendschutzgesetztes
– Verhinderung der Mitnahme von unerwünschten Gegenständen ( z.B. Waffen, Drogen und mitgebrachte Getränke).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung